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Angaben gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG) Berufsbezeichnung Zuständige Zahnärztekammer Zahnheilkundegesetz www.lzk-bw.de/lzk/zahnaerzte/Praxisfuehrung/LZKHB/pdf/c04-01.pdf Gebührenordnung für Zahnärzte Mit Urteil vom 12. Mai 1996 entschied das Landgericht Hamburg, dass man durch Ausbringung eines
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